Hausregeln
Hausregeln des Bridgeclub Ingolstadt e.V.
Der Vorstand des Bridgeclubs Ingolstadt hat beschlossen, die Regelungen des Deutschen Bridgeverbandes (DBV) zu Sofortauskünften auszusetzen (§15.9 TO). Die Sofortauskünfte werden in unserem Club eher als störend empfunden, als dass sie eine für unseren Spielbetrieb nützliche Funktion haben.
Stattdessen sind alle künstlichen und ungewöhnlichen Gebote zu alertieren (§15.3 TO).
Als ergänzende Regelungen zu §15.3 TO gilt für den Bridgeclub Ingolstadt folgendes:
- Eine Eröffnung mit 1SA, die weniger als 15 Punkte enthalten kann, ist zu alertieren.
- Schwache Eröffnungen (weak twos) oder Gegenreizungen (weak jumps) in Oberfarbe sind NICHT zu alertieren. Stattdessen sind die direkten starken Varianten zu alertieren.
- Die starken Eröffnungen nach Benjamin (2Karo als Partieforcing, 2Treff als Semiforcing) und deren schwache Relaisantworten (2Karo/ 2Coeur) sind NICHT zu alertieren. Stattdessen alle anderen Bedeutungen dieser Unterfarberöffnungen auf 2er-Stufe.